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Hon.-Prof. Dr. Gerhard Kuras Senatspräsident des Obersten Gerichtshofes
Singer Fössl Rechtsanwälte begrüßte am 9. November 2015 im Rahmen des zweiten montags Herrn Hon.-Prof. HR Dr. Gerhard Kuras, Senatspräsident des Obersten Gerichtshofs, der über die aktuellen Judikatur im Zusammenhang mit Betriebsübergängen referierte.

Nach einer kurzen Einleitung über die europarechtlichen Regelungen zu diesem Thema, folgte eine kurze Präsentation der gesetzlichen Rahmenbedingungen in Österreich, sowie der Umsetzung der maßgeblichen europäischen Richtlinie im AVRAG und im ArbVG.

Weiters wurde noch das amtswegige Vorabentscheidungsverfahren des EuGH zu Fragen der Interpretation der europäischen Richtlinie dargestellt bevor sich Herr Dr. Kuras dem praktischen Teil seines Vortrages widmete und über die aktuelle Judikatur zum Thema Betriebsübergang berichtete.

Die Entscheidungen behandelten insbesondere die Voraussetzungen des Betriebsüberganges, das Widerspruchsrecht und die Kündigungsmöglichkeit der Arbeitnehmer, die Erwerberkündigung, sowie die Frage, wie die Betriebsübergangsregelungen auf alte bzw neue Kollektivverträge und die einzelnen Arbeitsverträge wirken. Zum Abschluss wurden noch die Auswirkungen des Betriebsüberganges auf die Betriebspensionen und die Pensionsabfindungen behandelt.

Abschließend beantwortete Herr Dr. Gerhard Kuras die Fragen des zahlreich erschienenen Publikums, ehe der Abend bei einem Abendessen und weiteren interessanten Diskussionen ausklang.

Details

Datum:
09.11.2015
Zeit:
19:00 Uhr

Veranstalter

Singer Fössl Rechtsanwälte OG
Website:
www.sfr.at

Veranstaltungsort

The Ritz-Carlton Hotel
Schubertring 5
1010 Wien, Österreich
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