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OR Dr. Stefan Keznickl Stellvertreter des Leiters der Geschäftsstelle der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB)
Am 13. Februar 2006 sprach Herr Dr. Stefan Keznickl, stellvertretender Leiter der Geschäftsstelle der Bundeswettbewerbsbehörde, über das Kartellgesetz 2005 und die Wettbewerbsgesetznovelle 2006. Er widmete sich dabei unter anderem folgenden Themenbereichen:

  • Organisation und Kompetenzen der innerstaatlichen Institutionen Bundeskartellanwalt, Kartellgericht und Kartellobergericht
  • Abgrenzung und Überschneidungen der Anwendbarkeit von nationalem Recht und EG-Recht
  • Neuerungen im materiellen Recht wie insbesondere der Entfall der Anmeldung bzw. Ausnahmegenehmigung von Kartellen, des Verbots einseitiger Empfehlungen sowie der Neuregelung des Missbrauchs marktbeherrschender Stellung durch eine Kombination des Art. 82 EG-Vertrag mit den gesetzlichen Vermutungstatbeständen des Kartellgesetzes
  • Neuerungen im Bereich der Rechtsdurchsetzung mit besonderer Beachtung der Möglichkeit von "Feststellungen" auch für bereits beendete Sachverhalte
  • Neuregelung der Fusionskontrolle
  • Kronzeugenregelung unter besonderer Beachtung des Systems einer gestaffelten "Ergreiferprämie" für Kartell-Aussteiger
Nach diesem kompakten, äußerst informativen und gut verständlich gehaltenen Vortrag beantwortete Herr Dr. Stefan Keznickl Fragen der anwesenden Unternehmensjuristen. Einige Teilnehmer dieses zweiten montags nutzten anschließend die Möglichkeit, mit Herrn Dr. Keznickl einzelne Problemstellungen des Wettbewerbsrecht bei finger-foods und Getränke vertiefend zu diskutieren.

Details

Datum:
13.02.2006