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Dr. Ingrid Nikolay-Leitner Anwaltschaft für Gleichbehandlung
Dr. Ingrid Nikolay-Leitner, Leiterin der Gleichbehandlungsanwaltschaft führte die überaus interessierten Teilnehmer in das Rechtsgebiet des Gleichbehandlungsgesetzes ein. Zu den Kernpunkten des Gleichbehandlungsgesetzes gehört die Gleichbehandlung von Frauen und Männern sowie generell von Menschen ohne Unterschied der ethnischen Zugehörigkeit, ihrer Religion oder Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Orientierung. Dr. Ingrid Nikolay-Leitner arbeitete auch den Unterschied zwischen Gleichbehandlung und Gleichstellung heraus. Aufbauend auf diesen Punkten präsentierte Frau Dr. Nikolay-Leitner einen praxisbezogenen und spannenden Vortrag. Nicht zu kurz kam dabei die aktuelle gesellschaftliche Problematik dieses Themas. Anschließend an den Vortrag entstand eine, diesmal lange aber interessante Diskussion unter den Teilnehmer des zweiten montags.

Details

Datum:
13.09.2010