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Dr. Michael Sachs derzeit Vorsitzender des Bundesvergabeamtes, künftiger Vizepräsident des Bundesverwaltungsgerichtes
Anlässlich der Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012, welche im vergangenen Jahr einstimmig im Parlament beschlossenen wurde, durfte die Kanzlei Singer Fössl Rechtsanwälte Herrn Dr. Michael Sachs, derzeit Vorsitzender des Bundesvergabeamtes, im Rahmen des zweiten montags im März 2013 begrüßen. Er informierte in seinem Vortrag über das neue Bundesverwaltungsgericht, welches ab dem 1.1.2014 seine Tätigkeit aufnehmen wird. Dr. Michael Sachs wurde zum Vizepräsidenten des neuen Bundesverwaltungsgerichtes sowie Mag. Harald Perl, derzeit Präsident des Asylgerichtshofes, zum Präsidenten bestellt. Beide wurden mit dem Aufbau des neuen Gerichtes beauftragt. Es wurden Landesverwaltungsgerichte sowie auf Bundesebene das Bundesverwaltungsgericht und das Bundesfinanzgericht eingerichtet. Es kommt somit zu einer Verwaltungsreform, welche auf gerichtlicher Ebene eine Rechtsmittelinstanz für Endscheidungen der Verwaltunsbehörden schafft. Dies hat zur Folge, dass alle Rechtsmittelverfahren auf die künftigen Verwaltungsgerichte übergehen und mehr als 120 Sonderbehörden auf Bundes- sowie Landesebene aufgelöst werden. Das neue Bundesverwaltungsgericht wird in Angelegenheiten der unmittelbaren Bundesverwaltung die zentrale Anlaufstelle für Beschwerden gegen Behördenentscheidungen sein. Die Reform verspricht somit klare und einheitliche Strukturen und die Verfahrenskonzentration im Rechtsschutzbereich bei einem weisungsfreien und unabhängigen Gericht.

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Datum:
11.03.2013