Referent
Mag. Martin Erhold, MAIS
Finanzmarktaufsicht, Referent in der Abteilung "Prävention von Geldwäscherei & Terrorismusfinanzierung"
Herr Mag. Erhold stellte die wesentlichen Bestimmungen dieses neuen Gesetzes im Detail dar. Im Rahmen seines Vortrags hob er insbesondere hervor, dass es durch die neue Rechtslage in Hinblick auf das Ausmaß der ein Unternehmen treffenden Sorgfaltspflichten vor allem zu einer Erweiterung des risikobasierten Ansatzes gekommen ist, wodurch individuelle Gegebenheiten und Risiken besser berücksichtigt werden können. In diesem Zusammenhang erörterte er mit den Teilnehmern an Hand von Beispielen, wie diese risikobasierte Analyse in der Praxis vorgenommen werden kann.
Abschließend stellte sich Herr Mag. Erhold den Fragen des interessierten Publikums, ehe der Abend bei angeregten Diskussionen und einem gemeinsamen Abendessen ausklang.