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Mag. Martin Erhold, MAIS Finanzmarktaufsicht, Referent in der Abteilung "Prävention von Geldwäscherei & Terrorismusfinanzierung"
Singer Fössl Rechtsanwälte begrüßte am 9.1.2017 im Rahmen des zweiten Montags Herrn Mag. Martin Erhold, Mitarbeiter der FMA im Bereich Prävention von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung. Er referierte über ein höchst aktuelles Thema, nämlich das neue Finanzmarkt-Geldwäschegesetz. Dieses Gesetz trat mit 1. Jänner 2017 in Kraft, setzt die 4. Geldwäscherichtlinie der EU um und bringt für Finanzmarktteilnehmer entscheidende Neuerungen mit sich.

Herr Mag. Erhold stellte die wesentlichen Bestimmungen dieses neuen Gesetzes im Detail dar. Im Rahmen seines Vortrags hob er insbesondere hervor, dass es durch die neue Rechtslage in Hinblick auf das Ausmaß der ein Unternehmen treffenden Sorgfaltspflichten vor allem zu einer Erweiterung des risikobasierten Ansatzes gekommen ist, wodurch individuelle Gegebenheiten und Risiken besser berücksichtigt werden können. In diesem Zusammenhang erörterte er mit den Teilnehmern an Hand von Beispielen, wie diese risikobasierte Analyse in der Praxis vorgenommen werden kann.

Abschließend stellte sich Herr Mag. Erhold den Fragen des interessierten Publikums, ehe der Abend bei angeregten Diskussionen und einem gemeinsamen Abendessen ausklang.

Details

Datum:
09.01.2017
Zeit:
19:00 Uhr
Website:
www.sfr.at

Veranstalter

Singer Fössl Rechtsanwälte OG
Website:
www.sfr.at

Veranstaltungsort

The Ritz-Carlton Hotel
Schubertring 5
1010 Wien, Österreich
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