Referentin
Mag. Judith Leschanz
Leitung National Data Privacy, A1 Telekom Austria AG
Frau Mag. Leschanz referierte über die wesentlichen Neuerungen, die durch die Datenschutz-Grundverordnung der EU (EU-DSGVO) im nationalen Recht eintreten werden. Die EU-Datenschutz-Grundverordnung ist am 14. April 2016 durch das EU-Parlament beschlossen worden. Sie ist am 4. Mai 2016 im Amtsblatt der Europäisches Union veröffentlicht worden und tritt damit am 25. Mai 2016 in Kraft. Anwendbar ist sie damit ab dem 25. Mai 2018.
Untermauert wurde der Vortrag mit zahlreichen Praxisbeispielen von Datenanwendungen. Dabei wurde auch den möglichen Umsetzungsszenarien in die österreichische Rechtsordnung und den möglichen Problemen in der täglichen Arbeit breiter Raum gewidmet. Inhaltlich ging Frau Mag. Leschanz u.a. auf die Informationspflichten, auf die Einwilligung, die Rechte der betroffenen Person, auf den Datenschutz durch Technikgestaltung und die Mitteilungspflichten bei Datenlecks (data-breach-notification) sowie auf die „neuen“ Datenschutzbeauftragten ein.
Wie immer nutzten die Teilnehmer die Möglichkeit, mit der Vortragenden zu diskutieren.