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Dr. Wolfgang Peschorn Präsident der Finanzprokuratur
Singer Fössl Rechtsanwälte begrüßte am 13. Oktober 2014 im Rahmen des Zweiten Montags Herrn Dr. Wolfgang Peschorn, Präsident der Finanzprokuratur, der über die aktuellen Herausforderungen der Finanzprokuratur referierte.

Herr Dr. Peschorn ist seit Mai 2006 Präsident der Finanzprokuratur, eine nachgeordnete Dienststelle des Finanzministeriums. Es wurden aktuelle Themen wie beispielsweise die Causa Hypo besprochen. Weiters erklärte er, wie das Verfahren zur Aufnahme in die Finanzprokuratur ausgestaltet ist. Im Mittelpunkt des Vortrages stand vor allem das FinanzprokuraturG 2008, mit dem das alte Prokuraturgesetz aus dem Jahr 1945 abgelöst wurde. Durch das neue Prokuraturgesetz wurden die Aufgaben der Finanzprokuratur weiter ausgedehnt. Neben der schon bisher gegebenen Befugnis der Vertretung und Beratung der Republik (Bund) wurde die Möglichkeit eingeführt, dass sich bestimmte andere Rechtsträger (wie zB ausgegliederte Gesellschaften, Länder und Gemeinden) auf deren Verlangen vertreten lassen können. Thematisiert wurden auch die Grundsätze der Auftragserfüllung der Finanzprokuratur und das Verhältnis zum wohl größten Mandanten der Finanzprokuratur, der Republik Österreich.

Abschließend stellte sich Herr Dr. Peschorn den Fragen des interessierten Publikums, ehe der Abend bei angeregten Diskussionen und einem gemeinsamen Abendessen ausklang.

Details

Datum:
13.10.2014

Veranstaltungsort

The Ritz-Carlton Hotel
Schubertring 5
1010 Wien, Österreich

Veranstalter

Singer Fössl Rechtsanwälte OG
Website:
www.sfr.at