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Sektionschef Hon.-Prof. Dr. Georg Kathrein Leiter der Zivilrechtssektion im Bundesministerium für Justiz
Beim zweiten Montag am 12.11.2012 durfte die Kanzlei Singer Fössl Rechtsanwälte Herrn Hon.-Prof. Dr. Georg Kathrein, Sektionschef der Zivilrechtsektion im BMJ, zu einem brandaktuellen Thema begrüßen. Er referierte zum Lobbying- und Interessenvertretungs-Transparenz-Gesetz (LobbyG), welches am 1.1.2013 in Kraft treten wird. In seinem Vortrag betonte er die Bedeutung von Lobbying. Durch die Bereitstellung wertvoller Informationen und Einsichten kann Lobbying den politischen Prozess verbessern. Probleme bereitet Lobbying jedoch dann, wenn es an hinreichenden Ausübungsregeln und an der notwendigen Transparenz für die Öffentlichkeit und für Entscheidungsträger der öffentlichen Hand fehlt. Das Ziel des neugeschaffenen Gesetzes war deshalb nicht dessen völlige Beseitigung, sondern durch mehr Offenheit und Lauterkeit in der Interessenvertretung gegenüber der öffentlichen Hand, das Lobbying aus dem Zwielicht zu holen. Dabei wies Herr Hon.-Prof. Dr. Kathrein darauf hin, dass das LobbyG kein Mittel zur Korruptionsbekämpfung ist. Diese Aufgabe bleibt dem Strafrecht überlassen. Als Legist im BMJ konnte er den zahlreich erschienen Teilnehmern neben einem ersten Einblick in das Gesetz vor allem auch umfangreiche Hintergrundinformationen zum LobbyG vermitteln. Im Anschluss an den Vortrag nutzten die Teilnehmer noch die Möglichkeit mit Herrn Hon.-Prof. Dr. Kathrein ihre zahlreichen Fragen zu diskutieren.

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Datum:
12.11.2012