Referent
Dr. Ulrich Pesendorfer
Stellvertretender Abteilungsleiter in der Zivilrechtssektion des Bundesministeriums für Justiz
In seinem Vortrag betonte er die zahlreichen sprachlichen Neuerungen sowie die Entschlackung einiger nicht mehr zeitgemäßer Regelungen im ABGB im Bereich des Erbrechts. Änderungen gibt es unter anderem bei der Erbunwürdigkeit und Enterbung, bei den Testamentsformen (fremdhändiges Testament) sowie beim gesetzlichen Erbrecht. Neu ist das Erbrecht des Lebensgefährten und das Pflegevermächtnis. Der Lebensgefährte verfügt nun im Bereich des gesetzlichen Erbrechtes über ein außerordentliches Erbrecht, wenn er die letzten drei Jahre mit dem Verstorbenen im gemeinsamen Haushalt gelebt hat. Weiters hat sich der Kreis der Pflichtteilsberechtigten geändert. Nach der Novelle sind die Vorverfahren (Eltern, Großeltern etc) nun nicht mehr pflichtteilsberechtigt. Im Bereich des internationalen Erbrechts ist die EU Erbrechtsverordnung bereits seit 17. August 2015 in Kraft. Nach dieser EU-Verordnung richtet sich die Zuständigkeit nach dem letzten gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers und das anwendbare Recht nach der Zuständigkeit.
In seinem abschließenden Ausblick teilte Dr. Pesendorfer mit, dass bislang die Rückmeldungen aus der Praxis und der Wissenschaft auf die Reform durchwegs positiv sind. Da es sich um eine äußerst umfangreiche Novelle handelt und um den Umgang mit den neuen Bestimmungen für die Anwender zu erleichtern, wurde eine lange Vorlaufzeit bis zum Inkrafttreten am 1. Jänner 2017 gewählt. Während des Vortrages sowie auch im Anschluss daran nutzen die Teilnehmer noch die Möglichkeit, mit Herrn Dr. Pesendorfer ihre zahlreichen Fragen zu diskutieren.