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o.Univ.-Prof. Dr. Martin Karollus Universität Linz
Anlässlich des Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz 2007, welches am 15. Dezember 2007 in Kraft getreten ist, referierte beim zweiten montag Herr o.Univ.-Prof. Dr. Martin Karollus über die wesentlichen Neuerungen. Dabei ging er insbesondere auf folgende Themen detailliert ein:

1. Allgemeines zur Verschmelzung:
  • Zusammenführung des Vermögens (mindestens) zweier Gesellschaften im Wege der Gesamtrechtsnachfolge
  • Wesentliche Verfahrensschritte der verschmelzungsfähigen Rechtsträger
  • Verschmelzung zur Aufnahme oder Neugründung
  • Rechtsschutz für Gesellschafter und Gläubiger
2. Anwendung allgemeiner Kapitalschutzgrundsätze
  • Verbot der Übertragung negativen Vermögens ("Fasschingsentscheidung" des OGH)
  • Konsequenz für side-stream-merger und up-stream-merger
  • Anders als gemäß § 3 SpaltG kein Summengrundsatz
3. Grenzüberschreitende Verschmelzung
  • Verschmelzung unter Beteiligung einer ausländischen Gesellschaft (Verschmelzung zur Aufnahme oder zur Neugründung)
  • Anwendung des jeweiligen Heimatrechts auf die einzelnen beteiligten Gesellschaft sowie Kombination der beteiligten Rechtsordnungen
  • Sonderregelungen im EU-VerschG
Im Anschluss an eine angeregte Diskussion gab es die Gelegenheit, sich bei Erfrischungen und einem Imbiss mit den Anwesenden über die Eindrücke des informativen Abends zu unterhalten.

Details

Datum:
10.03.2008