Referent
o.Univ.-Prof. Dr. Martin Karollus
Universität Linz
1. Allgemeines zur Verschmelzung:
- Zusammenführung des Vermögens (mindestens) zweier Gesellschaften im Wege der Gesamtrechtsnachfolge
- Wesentliche Verfahrensschritte der verschmelzungsfähigen Rechtsträger
- Verschmelzung zur Aufnahme oder Neugründung
- Rechtsschutz für Gesellschafter und Gläubiger
- Verbot der Übertragung negativen Vermögens ("Fasschingsentscheidung" des OGH)
- Konsequenz für side-stream-merger und up-stream-merger
- Anders als gemäß § 3 SpaltG kein Summengrundsatz
- Verschmelzung unter Beteiligung einer ausländischen Gesellschaft (Verschmelzung zur Aufnahme oder zur Neugründung)
- Anwendung des jeweiligen Heimatrechts auf die einzelnen beteiligten Gesellschaft sowie Kombination der beteiligten Rechtsordnungen
- Sonderregelungen im EU-VerschG