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Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda Leitende Staatsanwältin
Im Rahmen des zweiten montags am 8. April 2013 informierte Frau Mag. Vrabl-Sanda, die Leiterin der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft über deren Organisation und spezielle Kompetenzen. Diese ist aufgrund internationaler, im Besonderen europäischer, Vorgaben eingerichtet worden und ist seit dem 1. September 2012 (als Nachfolgerin der ursprünglichen Korruptionsstaatsanwaltschaft) für einen bestimmten Katalog von Delikten für das gesamte Bundesgebiet zuständig. Dieser Katalog von Delikten findet sich in § 20a StPO, wobei einerseits eine Wertzuständigkeit bei Deliktsqualifikationen über € 5 Mio. besteht und andererseits eine Eigenzuständigkeit für bestimmte Deliktstypen. Darüber hinaus hat die WKStA das Recht, bestimmte Delikte an sich zu ziehen (opt-in) und unterliegt nur einer eingeschränkten Berichtspflicht. Dargestellt wurde auch die Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Korruptionsbekämpfung und -prävention (BAK). Nicht ausgespart wurden aber auch organisatorische Problemstellungen und spezielle Schwierigkeiten bei der Strafverfolgung von komplexen Wirtschaftsstrafsachen. Dargestellt wurde auch die Abgrenzung bzw. organisatorische Einbettung der WKStA in die übrigen Strafverfolgungsbehörden. Abschließend stellte sich Frau Mag. Vrabl-Sanda den interessierten Fragen des Publikums.

Details

Datum:
08.04.2013