Referent
Dr. Johann Rzeszut
Präsident des Obersten Gerichtshofs
Am 9. Mai 2005 sprach der Präsident des Obersten Gerichtshofs, Herr Dr. Johann Rzeszut, über das Gesetzesvorhaben zur strafrechtliche Verantwortlichkeit juristischer Personen (Verbandsverantwortlichkeitsgesetz). Er behandelte dabei insbesondere folgende Themenkomplexe:
- Umsetzung europarechtlicher Vorgaben zur Verbandsverantwortlichkeit
- Begriffsdefinitionen und Tatbestände des neuen Gesetzes
- Sanktionen, insbesondere Bußgeldhöhe
- Verfassungsrechtliche und rechtspolitische Probleme zum Verschulden juristischer Personen.
Im Anschluss an den Vortrag bestand die Gelegenheit, Fragen an Herrn Präsident Dr. Rzeszut und den ebenfalls anwesenden Herrn Prof. Dr. Fritz Zeder vom Bundesministeriums für Justiz zu richten, der mit der Erstellung des Gesetzesentwurfs führend befasst ist. Dabei entwickelte sich eine rege Diskussion, die zeigte, dass das geplante Verbandsverantwortlichkeitsgesetz auch unter den anwesenden Wirtschaftsjuristen umstritten ist.