Referent
Mag. Dr. Lothar Wiltschek
Rechtsanwalt in Wien
- die unlauteren Geschäftspraktiken bei B-2-B (Business to Business) und B-2-C (Business to Customer),
- den Begriff der aggressiven Geschäftspraktiken sowie seine Erstreckung auf Handlungen nach Vertragsabschluss,
- die wesentlichen Änderungen im Bereich der irreführenden Geschäftspraktiken sowie Details der zur Vollharmonisierung in allen EU-Staaten aufgenommenen taxativen Aufzählung dieser irreführenden Geschäftspraktiken,
- das nach der Novelle geltende Prüfschema für Wettbewerbsverstöße, das über die im neuen Anhang zum UWG enthaltene „schwarze Liste“ irreführender und aggressiver Geschäftspraktiken zur kleinen und großen Generalklauseln des neuen UWG führen wird,
- den neu eingeführten Auskunftsanspruch gegen Unternehmen, die Post- und Telekommunikationsdienste anbieten sowie dessen absehbare Tücken bei der praktischen Umsetzung.