Referentin
Mag. Katharina Pradler
Finanzmarktaufsicht
Bei der Veranstaltung am 14. April 2008 informierte Frau Mag. Katharina Pradler von der Finanzmarktaufsicht über die Inhalte der
Market in Financial Instruments Directive (MiFID), deren zentrales Ziel die Harmonisierung der Wohlverhaltens- und Complianceregeln im Europäischen Binnenmarkt für Finanzdienstleistungen ist und gab einen Einblick über die Entwicklungen und Hürden ihrer Umsetzung.
Die Richtlinie hat den einschlägigen Österreichischen Rechtsbestand bedeutend verändert.
Im Wesentlichen trat das WAG 2007 (BGBl. Nr. 60/2007) am 1. November 2007 in Kraft und zahlreiche weitere Gesetze (BWG, BörseG, InvFG, KMG, FMABG, KschG, GewO) wurden novelliert.
Im Rahmen des Vortrags wurde insbesondere eingegangen auf:
- die Zielrichtung der Umsetzung der MiFID;
- das neue Aufsichtsspektrum der FMA;
- die wesentlichen Änderungen für Anbieter von Wertpapierdienstleistungen;
- die Übergangsphase von der alten auf die neue Rechtslage samt ihren noch ungelösten Problemen.
Für Finanzdienstleister soll die Harmonisierung des europäischen Binnenmarkts im Bezug auf Wohlverhaltensregeln und Compliance dazu führen, die Benützung des grenzüberschreitenden Marktplatzes zu erleichtern und klare Regeln festlegen. Für Konsumenten soll die Umsetzung der Richtlinie mehr Transparenz, Information und Sicherheit bringen. Für die Finanzmarktaufsicht bzw. äquivalente Einrichtungen in den anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union soll sie eine bessere Kommunikation zwischen den Aufsichtsbehörden der einzelnen Mitgliedstaaten fördern und verstärkte Aufsichtsmöglichkeiten geben. Ausgedehnte Wohlverhaltensregeln wurden deshalb kodifiziert.
Ob die detaillierte Kodifizierung von Wohlverhaltensregeln und Aufsichtsbefugnissen der FMA tatsächlich zum gewünschten Erfolg führen wird, muss insbesondere deshalb abgewartet werden, weil es derzeit kaum möglich erscheint, dass Aufsichtsbehörden eine umfassende Prüfung flächendeckend durchführen können und daher aktuell noch auf die Selbstverpflichtung der Anbieterinstitute gesetzt wird.