Referentin
Mag. Beatrix Winkler
Oberstaatsanwältin der Zentralen Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft
Nach der einleitenden Erklärung des § 156 StGB „Betrügerische Krida“, berichtete Frau Mag. Winkler über die möglichen Auswirkungen des ab 1.1.2016 neu geltenden Untreuetatbestand. Mögliche Szenarien wurden zusammen mit dem Publikum erörtert und anhand des Libro-Urteils veranschaulicht.
Im Anschluss daran wurde die neu in das StGB eingeführte zentralen Bestimmungen zu Bilanzfälschungsdelikten und zur strafrechtlichen Verantwortlichkeit von Prüfern zusammengefasst und kurz besprochen.
Abschließend beantwortete Frau Mag. Winkler die Fragen des zahlreich erschienenen Publikums, ehe der Abend bei einem Abendessen und weiteren interessanten Diskussionen ausklang.