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MR Mag. Josef Mahr Bundesministerium für Inneres
Am 11. Juni 2007 sprach MR Mag. Josef Mahr, Leiter der Geldwäsche-Meldestelle im Bundesministerium für Inneres, über die EU-Geldwäscherichtlinien sowie deren Umsetzung in Österreich. Nach einer kurzen rechtlichen Einführung in die Materie, die insbesondere zeigte, in wie vielen Gesetzen Bestimmungen zur Geldwäscherei enthalten sind, befasste sich Mag. Mahr vor allem mit der praktischen Arbeit bei der Bekämpfung und Aufklärung von Delikten, die im Zusammenhang mit Geldwäsche stehen. Diesen Delikten liegen oft internationale Transaktionen zu Grunde. Deshalb ist die internationale Zusammenarbeit eine der wichtigsten Voraussetzungen für deren erfolgreiche Bekämpfung. Trotz der verschiedenen zur Verfügung stehenden internationalen Institutionen erweist sich die tägliche Polizeiarbeit als höchst komplex, weil die „Geldwäscher“ – die häufig der organisierten Kriminalität zuzurechnen sind – den Ermittlungsbehörden oft einen Schritt voraus sind. Deshalb ist die Aufklärungsquote bei Geldwäschereidelikten gering. Eine der häufigsten Methoden, mit denen Geldwäsche betrieben wird, sind Überweisungen im Geschäftsbetrieb von Off-Shore-Unternehmen. Im Rahmen solcher werden beträchtliche Geldbeträge meistens um die ganze Welt transferiert. Eine weitere – häufig im islamischen Kulturkreis angewendete Methode – ist das „Hawala-Finanzsystem“. Dieses mit dem Wechsel vergleichbare Prinzip beruht auf dem Vertrauen zwischen den teilnehmenden Personen und wird vor allem für schnelle Geldtransaktionen ins Ausland verwendet. Die Nachvollziehung der Geldflüsse ist dabei nicht möglich, weil die Finanztransaktionen lediglich auf Telefonaten oder Telefaxsendungen und nicht auf Überweisungen zwischen Kreditinstituten basieren. Lediglich zwischen der Person, bei der eingezahlt und der Person von der bezogen wird, finden Ausgleichszahlungen mittels physischem Transport des Geldes, Moneytransmittersystemen, Schecks oder in ähnlicher Form statt. Ob mit der Umsetzung der 3. EU-Geldwäsche-Richtlinie effektive Maßnahmen zur Bekämpfung der Geldwäscherei gesetzt werden, gilt abzuwarten. Mag. Mahr zeigt sich besorgt, dass die gut organisierte Kriminalität zur Umgehung der Schutzmaßnahmen voraussichtlich auch nach Umsetzung der 3. EU-Geldwäsche-Richtlinie Möglichkeiten finden wird.

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Datum:
11.06.2007