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Am 14. Mai 2007 stand im Rahmen des zweiten montags eine Praxisdemonstration der RDB Rechtsdatenbank GmbH (RDB) in Anwesenheit dessen Geschäftsführers Peter Guggenberger statt. Die Verwendung von Rechtsdatenbanken ist für den Rechtsanwender bei der juristischen Recherche unverzichtbar. Die Rechtsdatenbank der RDB-Rechtsdatenbank enthält inzwischen Dokumente aus 105 verschiedenen Quellen, die bis 1978 rückerfasst wurden. Volltextdokumente sind aus 68 Fachzeitschriften, 19 Entscheidungssammlungen, zwei Indizes und einer Festschrift abrufbar. Aufgrund des –im Anschluss an die Präsentation auch von den Teilnehmers des zweiten montags heftig diskutierten – Ausscheidens von LexisNexis aus der RDB-Rechtsdatenbank sind 15 weitere Fachzeitschriften und Entscheidungssammlungen nicht mehr als Volltextdokumente, sondern als voll zitatfähige Indexdokumente abrufbar. Insgesamt beinhaltet die Rechtsdatenbank derzeit etwa 2 Millionen Dokumente. Die Teilnehmer des zweiten montags im Mai erhielten darüber hinaus eine Einführung in die Anwendung der kürzlich eingeführten und ständig wachsenden Online-Bibliothek der RDB-Rechtsdatenbank. Inhalt der RDB-Rechtsdatenbank sind sogenannte statische Kommentare, deren Printausgabe unverändert bei Neuauflage als Online-Version aktualisiert wird und hybride Kommentare, also Printwerke, die zwischen den Neuauflagen in gedruckter Form zwischenzeitig online aktualisiert werden. Das bedingt, dass die jeweils neueste Printversion eines hybriden Kommentars nicht unbedingt den tatsächlich letzten Stand des Werks wiedergeben muss. Dieser ist ausschließlich über die zwischenzeitig (allenfalls aktualisierte) Internetausgabe abrufbar. Gemein ist den Werken der Online-Bibliothek, dass diese direkt mit der Dokumentensammlung in der RDB-Rechtsdatenbank verlinkt sind. Das bedeutet, dass in den Online-Kommentaren zitierte RDB-Dokumente per Mausklick direkt aus dem Text des Online-Kommentars im Volltext abrufbar sind. Erste Erfahrungen von Rechtsanwendern haben nach Angaben der Geschäftsführung der RDB Rechtsdatenbank gezeigt, dass das Abonnement eines Online-Kommentars kostengünstiger ist als die Anschaffung des gesamten Printwerks. Die im Rahmen dieses Vortrags durchgeführte Praxisdemonstration überzeugte die Teilnehmer des zweiten montags von der Benutzerfreundlichkeit der RDB-Produkte. Zum anschließenden Imbiss wurden die Teilnehmer des zweiten montags diesmal vom Manz-Verlag und RDB Rechtsdatenbank GmbH eingeladen. Diese Einladung nutzen die Teilnehmer zu weiteren Diskussionen und Gesprächen, an denen sich auch der Geschäftsführer der RDB Rechtsdatenbank GmbH rege beteiligte.

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Datum:
14.05.2007