Referent
Dr. Michael Fruhmann
Bundeskanzleramt
Dr. Michael Fruhmann referierte über den zur Begutachtungs ausgeschickten Entwurf des Bundesvergabegesetzes 2008/2009. Als Hauptpunkt der Novelle arbeitete er die politisch notwendige Reduktion der Verwaltungslasten (sog. "SKM-Projekt"), die Änderungen beim Eignungs- und Befugnisregime, die durch die Rechtsmittelrichtlinien notwendigen Änderungen im Rechtsschutz und einige technischen Adaptionen des Gesetzes heraus.
Als Leiter des für die Legistik des Bundesvergabegesetzes zuständigen Referates des Bundeskanzleramtes – Verfassungsdienst ist Dr. Fruhmann maßgeblich an der österreichischen Umsetzung der EG-Vergaberichtlinien im Bundesbereich beteiligt; daneben ist er u.a. österreichischer Delegierter zum Beratenden Ausschuss für das öffentliche Vergabewesen, Vertreter der Republik Österreich in der Ratsarbeitsgruppe „Öffentliches Auftragswesen“ und ständiger Prozessvertreter der Republik Österreich für Verfahren vor dem EuGH. Daher konnte er Fragen der Zuhörer im Anschluss an sein Referat aus "erster Hand" beantworten.