Referent
Univ. Prof. Dr. Karl Korinek
Präsident des Verfassungsgerichtshofs
Am 9. Oktober 2006 sprach Herr Univ. Prof. Dr. Karl Korinek, Präsident des Verfassungsgerichtshofs, vor einem interessierten Publikum über das Thema „Wirtschaftliche Interessen vor dem Verfassungsgerichtshof“.
Dabei widmete er sich zunächst der praxisrelevanten Abgrenzung zwischen grundrechtlich geschützten Rechten einerseits und bloß wirtschaftlichen Interessen andererseits. Unter diesem Aspekt beleuchtete er diese Problematik besonders bei den sogenannten „vertragsersetzenden Bescheiden“ diverser Regulierungsbehörden. Diese Bescheide befassen sich vorwiegend mit wirtschaftlichen Interessen, weshalb bei einer Überprüfung dieser Bescheide in verstärktem Maße auch wirtschaftliche Überlegungen berücksichtigt werden müssen.
Professor Korinek hat auf sehr anschauliche Art anhand von Beispielen aus der Spruchpraxis des Verfassungsgerichtshofes erläutert, wie im Einzelnen eine Abwägung verschiedener – auch wirtschaftlicher – Interessen untereinander erfolgt.
Bei der anschließenden Diskussion entspann sich zwischen dem ebenfalls anwesenden Präsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Johann Rzeszut und Professor Korinek ein hochrangiger Diskurs darüber, ob es möglich und sinnvoll ist, für die Durchführung von Interessenabwägungen allgemeine Regeln zu entwickeln. Professor Korinek war der Meinung, dass letztlich jede Entscheidung die auf der Abwägung verschiedener besonders geschützter Interessen beruht, ein Werturteil für den konkreten Einzelfall ist.
Im Anschluss an die Diskussion gab es noch die Gelegenheit, sich bei Erfrischungen und einem kleinen Imbiss mit den Anwesenden über die Eindrücke des informativen Abends zu unterhalten.